2018 wurde die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den Landkreisen Altötting/Mühldorf umgestellt. Seither sind nicht mehr einzelne Ärzte in ihren Praxisräumen vor Ort zuständig, sondern es teilen sich alle Ärzte im Einzugsgebiet den Dienst in den zentral eingerichteten Bereitschaftspraxen.
Für die Töginger Bürgerinnen und Bürger heißt das konkret, dass sie sich im Falle einer Erkrankung / eines Unfalles außerhalb der üblichen Praxiszeiten (sofern in schweren Fällen nicht ein Notarzt – Tel. 112 – notwendig ist) frei zwischen der Fahrt in die Bereitschaftspraxen Altötting und Mühldorf entscheiden können; diese sind in den jeweiligen Krankenhäusern eingerichtet.
Telefonisch erreichen Sie den Bereitschaftsdienst, wie bisher, unter 116 117.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Themenseite "Bereitschaftsdienst" der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (www.kvb.de).