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| [Hebesätze] |
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| [Haus- und Grundsteuer] |
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| [Hundeabgabe] |
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| [Wassergebühren und Erschließungskosten
für die Wasserversorgung] |
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| [Abwassergebühren und Erschließungskosten
für Kanal] |
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Hebesätze |
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| Die Stadt Töging a. Inn hat in ihrer Haushaltssatzung folgende Hebesätze festgelegt: |
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| Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) |
300 v. H. |
| Grundsteuer für die Grundstücke (B) |
300 v. H. |
| Gewerbesteuer |
330 v. H. |
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Haus- und Grundsteuer |
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| Haus- und Grundsteuer werden jeweils zum 15.
Februar, 15. Mai, 15. August und 15. No-vember eines Jahres zur
Zahlung fällig. Ein neuer Bescheid wird nur erlassen, wenn
sich Änderungen ergeben. |
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Ein Wechsel des Eigentümers oder eine
Änderung der Bewertung werden der Stadtverwaltung erst dann
vom Finanzamt mitgeteilt, wenn Notar und Grundbuchamt entsprechende
Meldungen abgegeben haben. Die steuerliche Änderung erfolgt
jeweils zu Beginn des folgenden Jahres; der Vorbesitzer hat jedoch
aufgrund des Kaufvertrages einen Anspruch gegenüber dem neuen
Eigentümer. Änderungen von Namen oder Adressen sollten
der Steuerstelle im Rathaus (Tel. 08631/9004-35) trotzdem zusätzlich
mitgeteilt werden. |
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Hundeabgabe |
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| Zuständig ist die Stadtkasse im Rathaus (Tel. 08631/9004-31
oder -32). |
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| Die Hundeabgabe beträgt in der Stadt Töging a. Inn: |
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| Die Steuer beträgt
für den ersten (und dann für jeden weiteren Hund)
jährlich je |
30,-- € |
Für Kampfhunde im Sinne
des § 5 a der städtischen Hundesteuersatzung beträgt
die Steuer das 10-fache des einfachen Steuersatzes und damit
jährlich je |
300,-- € |
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| Hunde mit Tauglichkeitsbescheinigung
als Jagdhund oder Einöd-Hunde werden mit 15,-- €
besteuert, die Züchtersteuer beträgt 90,-- €.
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Wassergebühren und Erschließungskosten
für die Wasserversorgung |
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Das städt. Wasserwerk versorgt das gesamte
Stadtgebiet mit Trinkwasser. Zuständig ist das Bauamt der Stadtverwaltung,
Tel. 08631/9004-44 bzw. unsere Wasserwarte im Bauhof unter Tel.
08631/9 16 33. |
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| Hauptleitungsnetz |
(53,9 km) |
| Anschlußleitungsnetz |
(36,1 km) |
| Hausanschlüsse |
(2.368 Stück) |
| Tiefbrunnen |
(6 Stück) |
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Die Gebühren für den m³ Wasser
liegen seit 01.07.2011 bei 1,11 € zuzüglich 7 % MwSt.
Die Zählergebühr beträgt bis 5 m³/h 45,--
€ pro Jahr zuzüglich 7 % MwSt.
Die Rohrnetzkosten (einmalig zu bezahlende Herstellungsbeiträge
für die Wasserversorgung) betragen pro m² Grundstücksfläche
1,02 € und pro m² Geschoßfläche 1,79 €;
jeweils zzgl. 19 % MwSt. |
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Abwassergebühren und Erschließungskosten
für Kanal |
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Die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet
erfolgt über das städt. Kanalnetz und durch Reinigung
in der vollbiologischen Kläranlage an der Innstraße.
Zuständig ist das Bauamt der Stadtverwaltung, Tel. 08631/9004-44
bzw. die Mitarbeiter in der Kläranlage
unter Tel. 08631/18 44 8-0. |
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Die Gebühr für die Beseitigung von
einem m³ Abwasser liegt seit 01.01.2009 bei 2,88 €.
Die Rohrnetzkosten (einmalig zu bezahlende Herstellungsbeiträge
für die Abwasserbeseitigung) betragen pro m² Grundstücksfläche
1,02 € und pro m² Geschoßfläche 10,23 €. |
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