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Bauanträge können beim für die Stadt Töging a.Inn zuständigen Landratsamt Altötting digital eingereicht werden. Das Landratsamt Altötting ist für die Stadt Töging a.Inn Einreichungsbehörde. Das bedeutet, dass fast alle baurechtlichen Anträge, sowohl die in Papierform, wie auch die digitalen direkt bei Landratsamt Altötting einzureichen sind.

 

Es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Deshalb können Anträge und Unterlagen weiterhin auch in Papierform eingereicht werden. Hierbei sind jedoch nach wie vor die Originalunterschriften auf den Unterlagen notwendig.

 

Bei Einreichung in Papierform reicht die Vorlage einer einfachen Ausfertigung (grüne Baumappe) statt der dreifachen Ausfertigung wie bisher.

 

Das Landratsamt Altötting beteiligt anschließend die Stadt Töging a.Inn in digitaler Form.

 

Während die Stadt Töging a.Inn über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheidet, besteht für das Landratsamt Altötting bereits die Möglichkeit, Fachstellen im Verfahren zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

 

Bauherren und Planer werden daher gebeten, ihre Anträge beim Landratsamt Altötting und nicht bei der Stadt Töging a.Inn einzureichen, bzw. die digitale Antragstellung zu nutzen.

 

Bei Papieranträgen bitten das Landratsamt Altötting, diese an das Landratsamt Altötting, Untere Bauaufsichtsbehörde, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting zu richten. Bitte per Post an diese Adresse senden bzw. in den Hausbriefkasten einwerfen.

 

Alle Informationen zur digitalen Antragstellung sind auf der Internetseite des Landratsamtes Altötting unter http://www.lra-aoe.de/ mit Suchanfrage „digitaler Bauantrag“ zu finden, oder direkt hier.

 

Folgende Papieranträge sind in zweifacher Ausfertigung immer noch bei der Stadt Töging a.Inn und nicht beim Landratsamt Altötting einzureichen:

 

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Isolierte Befreiung, isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan
  • Isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplan/sonst. städtebauliche Satzung
  • Anzeige der Beseitigung
  • Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

 

Bauanträge werden grundsätzlich nur in Bauausschusssitzungen behandelt.

 

Bauanträge können in den Bauausschusssitzungen behandelt werden, wenn das Landratsamt Altötting die Stadt Töging a.Inn mindestens 13 Tage (in der Regel der vorletzte Donnerstag eines Monats) vor der Bauausschusssitzung in digitaler Form beteiligt.

 

Die Bauausschusssitzungen finden grundsätzlich am ersten Mittwoch eines Monats statt.  Beispiel: Die Bauausschusssitzung findet am Mittwoch, den 5. April 2023 statt. Spätester Termin zum Eingang der digitalen Beteiligung durch das Landratsamt Altötting ist Donnerstag, der 23. März 2023. 

 



Bezüglich der Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal stellen wir ein Infoblatt zur Verfügung.


Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Hackenberg unter der Telefonnummer 08631 9004-42 gerne zur Verfügung.


 



Nachfolgend bieten wir einige Links zu wichtigen Informationen für Bauherren an:
 


Broschüre „Starthilfe für Bauherren -  Tipps, Ratschläge und Informationen für die eigenen vier Wände“
(Broschüre der Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Inneren)

http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/03500063.htm


Bauantragsformulare
(Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)

http://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php


Bauvorlageberechtigung
(Hinweisblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern)

http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib4_baurechtundtechnik_bauvorlageberechtigung_2013.pdf



Bautechnische Nachweise
(Hinweisblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern)

http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib4_baurechtundtechnik_bautechnischenachweise_20130301.pdf



Genehmigungsfreistellung
(Hinweisblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern)

http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib4_bauherreninfo_genehmigungsfreistellung_20130301.pdf



Sonderbauten
(Hinweisblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern)

http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib4_bauherreninfo_sonderbau_20130301.pdf



Augen auf beim Grundstückskauf – Hinweise für die Praxis
(Hinweisblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern)

http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib4_bauherreninfo_tippsbeimgrundst%C3%BCckskauf_080120.pdf



Merkblätter zur Bayerischen Bauordnung (BayBO) der Bayerischen Architektenkammer zu den Themen 

·         Tektur

·         Checkliste Bauantrag

·         Bautechnische Nachweise

·         Baulicher Brandschutz

·         Sonderbauten

·         Abstandsflächen

·         Stellplätze

·         Bauvorlageberechtigung

·         Barrierefreies Bauen

·         Brandschutz in bestehenden Gebäuden und zur

·         Flächenberechnung (unter sonstige Merkblätter) 

https://www.byak.de/planen-und-bauen/recht-und-berufspraxis/merkblaetter.html

 

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