Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).