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Steuern und Abgaben

Nachfolgend finden Sie eine Zusammanfassung der in Töging geltenden Steuern und Abgaben.
Diese sind den jeweiligen Satzungen bzw. Verordnungen entnommen, die Sie hier nachlesen können. 



Hebesätze

Die Stadt Töging a. Inn hat in ihrer Haushaltssatzung folgende Hebesätze festgelegt:
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H.
Grundsteuer für die Grundstücke (B) 330 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
(Einen Musterantrag zur Stundung von Gewerbesteuer finden Sie hier.)



Haus- und Grundsteuer

Haus- und Grundsteuer werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zur Zahlung fällig. Ein neuer Bescheid wird nur erlassen, wenn sich Änderungen ergeben.

Ein Wechsel des Eigentümers oder eine Änderung der Bewertung werden der Stadtverwaltung erst dann vom Finanzamt mitgeteilt, wenn Notar und Grundbuchamt entsprechende Meldungen abgegeben haben. Die steuerliche Änderung erfolgt jeweils zu Beginn des folgenden Jahres; der Vorbesitzer hat jedoch aufgrund des Kaufvertrages einen Anspruch gegenüber dem neuen Eigentümer. Änderungen von Namen oder Adressen sollten der Steuerstelle im Rathaus (Tel. 08631/9004-35) trotzdem zusätzlich mitgeteilt werden.

Hundeabgabe

Zuständig ist die Stadtkasse im Rathaus (Tel. 08631/9004-31 oder -32).

Die Hundeabgabe beträgt in der Stadt Töging a. Inn für jeden Hund jährlich 50,-- €. Hunde mit Tauglichkeitsbescheinigung als Jagdhund oder Einöd-Hunde werden mit 25,-- € besteuert.


Wassergebühren und Erschließungskosten für die Wasserversorgung

Das städt. Wasserwerk versorgt das gesamte Stadtgebiet mit Trinkwasser. Zuständig ist das Bauamt der Stadtverwaltung, Tel. 08631/9004-46 bzw. unsere Wasserwarte im Bauhof unter Tel. 08631/9 16 33.

Hauptleitungsnetz (53,9 km)
Anschlußleitungsnetz (36,1 km)
Hausanschlüsse (2.368 Stück)
Tiefbrunnen (6 Stück)

Die Gebühren für den m³ Wasser liegen seit 01.07.2011 bei 1,11 € zuzüglich 7 % MwSt.
Ab 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr auf 1,40 € pro m³ zzgl. 7 % MwSt.
Die Zählergebühr beträgt bis 5 m³/h 45,-- € pro Jahr zuzüglich 7 % MwSt.

Die Rohrnetzkosten (einmalig zu bezahlende Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung) betragen pro m² Grundstücksfläche 1,02 € und pro m² Geschoßfläche 1,79 €; jeweils zzgl. 7 % MwSt.

Abwassergebühren und Erschließungskosten für Kanal

Die Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet erfolgt über das städt. Kanalnetz und durch Reinigung in der vollbiologischen Kläranlage an der Innstraße. Zuständig ist das Bauamt der Stadtverwaltung, Tel. 08631/9004-44 bzw. die Mitarbeiter in der Kläranlage unter Tel. 08631/18 44 8-0.

Kanalnetz (47,4 km)

Die Gebühr für die Beseitigung von einem m³ Abwasser liegt seit 01.01.2009 bei 2,88 €.
Ab 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr auf 3,20 € pro m³.
Bei Versickerung aller Niederschlagswässer auf dem eigenen Grundstück erhält der Gebührenschuldner einen Nachlass von 10 %.

Die Grundgebühr beträgt seit 01.07.2013 bis 5 m³/h 6,-- € pro Monat.

Die Rohrnetzkosten (einmalig zu bezahlende Herstellungsbeiträge für die Abwasserbeseitigung) betragen pro m² Grundstücksfläche 1,02 € und pro m² Geschoßfläche 10,23 €.
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