Winter-Pflichten
27.11.2023
Die Stadt Töging a. Inn möchte alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die Verkehrssicherungspflicht zur Winterszeit aufmerksam machen.
Gemäß der Verordnung vom 29.03.2021 sind die oben genannten Personen (und auch eventuelle "Hinterlieger" solcher Grundstücke) innerhalb der geschlossenen Ortslage Tögings verpflichtet, die Gehsteige vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und gegen Winterglätte zu streuen. Wenn der Gehweg nicht durch einen Bordstein oder ähnliches von der Fahrbahn abgegrenzt ist, gilt ein Streifen von 1 m Breite am jeweiligen Fahrbahnrand als Gehsteig.
Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich an Werktagen über die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen über die Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Die Beachtung dieser Zeiten ist auch im Interesse der räumpflichtigen Personen, da diese sonst bei einem eventuellen Unfall haften müssen.
Die Stadt Töging a. Inn stellt wie jedes Jahr auch heuer wieder an den Straßenrändern Kisten mit Streusand zur Verfügung, der kostenlos entnommen werden kann. Auf das Streuen von Asche oder Auftausalzen sollte aus Gründen des Umweltschutzes möglichst verzichtet, Schnee und Eis
nicht auf der Fahrbahn gelagert werden.
Die gesamte Verordnung kann jederzeit auf
www.toeging.de – Stadtinfo – Satzungen/Verordnungen eingesehen werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Töginger Rathauses (Zimmer E 08, Tel. 08631 9004-24) gerne zur Verfügung.