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Grundsteuer-Reform

07.07.2022

Grundstückseigentümer und -innen haben in den letzten Tagen Post vom Finanzamt erhalten. Durch die Neuregelung der Grundsteuer ist es notwendig, bis 30.04.2023 eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben.

Dies ist auf drei verschiedene Arten möglich:

1. Formulare zum Ausfüllen am PC  ("graue Formulare")
Sie sind unter www.grundsteuer.bayern.de im Internet zu finden. Diese Formulare müssen am PC ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt gesendet werden. Sie dürfen nicht mit der Hand ausgefüllt werden! 

2. Formulare zum Ausfüllen mit der Hand ("grüne Formulare")
Diese sind in den Gemeindeverwaltungen erhältlich (Rathaus, 1. Stock, Zimmer 1.03).
Sie können aber auch im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de heruntergeladen und mit der Hand ausgefüllt werden. 

3. Abgabe der Grundsteuer-Erklärung über das ELSTER-Portal der Finanzämter. 


Welche Anlagen zur Grundsteuererklärung notwendig sind sehen Sie aus dieser Übersicht
In allen drei Fällen ist die Frist zur spätesten Abgabe der 30. April 2023.


Die Töginger Stadt-Kämmerei hat noch weitere Infos zusammengestellt. 
Bezüglich der Daten zur Grund- bzw. Wohnfläche hat das städt. Bauamt ein Infoblatt erstellt. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.grundsteuer.bayern.de oder in dieser Broschüre



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