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Wasserzählerablesung neu ab 2023

20.11.2023

Die Stadt Töging a. Inn versendet 2023 erstmals erst Mitte Dezember die Briefe für die Ablesung der Wasserzählerstände an alle Eigentümer.

Bitte lesen Sie Ihren Zählerstand zum 31.12.2023 ab und geben die ausgefüllten Ableseblätter bis spätestens 07.01.2024 an die Stadtverwaltung zurück. Natürlich können Sie auch gerne die schnellste und einfachste Möglichkeit der Rückmeldung online unter www.toeging.de nutzen.
 
Bitte beachten Sie, dass die Ablesung des Wasserzählers die Voraussetzung für eine korrekte Jahresabrechnung der Wasser- und Kanalgebühren ist. Diese wird auf Grund des späteren Ablesezeitpunktes zukünftig zum 01. März zur Zahlung fällig.
 
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Vorauszahlungen ab 2024 auf andere Fälligkeitstermine festgesetzt werden: 01. März, 01. Mai, 01. Juli, 01. September und 01. November eines jeden Jahres.
 
Im Zuge der Umstellung, wird somit zum 01.03.2024 ausnahmsweise einmalig die Zahlung der Jahresabrechnung 2023, sowie die erste Abschlagszahlung für 2024 gleichzeitig fällig.
Bitte beachten Sie dies in Ihrer Finanzplanung.


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