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Wahlen am Sonntag

05.10.2023

Anträge für die Briefwahl zur Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag können von den Wahlberechtigten noch bis zum Freitag, 06. Oktober, 15 Uhr, im Rathaus, Zimmer E.07 (Einwohnermeldeamt) persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (siehe Wahlbenachrichtigung). Die Stadtverwaltung ist hierfür am Freitag, 06. Oktober, von 8 bis 15 Uhr durchgehend geöffnet.

Wer den Wahlraum wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht aufsuchen kann, kann die  Briefwahl noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen (die Erkrankung ist nachzuweisen!).  Die Stadtverwaltung ist dafür am Samstag, 07. Oktober, von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Am Wahltag ist die Stadtverwaltung ab 8 Uhr durchgehend geöffnet.

Für bereits beantragte, aber auf dem Postweg verloren gegangene Briefwahlunterlagen ist eine erneute Ausstellung nur bis Samstag, 07. Oktober, 12 Uhr, im Rathaus möglich. 

Die Abgabe der Wahlbriefe ist bis Sonntag, 18 Uhr möglich (persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus oder jederzeit durch Einwurf in den Sammelbehälter vor dem Rathaus, nicht jedoch durch Abgabe in einem Wahllokal).


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